Grippe

Die Grippe wartet auch nicht auf einen Termin.

Die Grippe (= Influenza) ist im Winter eine häufige Infektionskrankheit. Das Risiko einer Erkrankung und von Komplikationen lässt sich durch eine Grippeimpfung im Herbst reduzieren. Empfohlen wird sie für bestimmte Risikogruppen und deren Kontaktpersonen.

Typische Symptome für eine Grippe sind plötzlich auftretendes hohes Fieber (>38 °C), Schüttelfrost, Husten, Hals- und Schluckweh, Kopfschmerzen, Schmerzen in Muskeln und Gelenken, aber auch Schnupfen, Schwindelgefühl und Appetitverlust. Bei Kindern können zudem Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auftreten, bei älteren Personen kann Fieber fehlen. Eine Grippe kann bis zu zwei Wochen dauern. Eine Grippeerkrankung kann relativ mild und komplikationslos verlaufen und wird dann oft mit einer Erkältung verwechselt.

Im Gegensatz zu anderen viralen Erkältungskrankheiten kann die "richtige" Grippe (Influenza) jedoch zu zahlreichen Komplikationen führen. Hals-, Nasennebenhöhlen- und Mittelohr-Entzündungen, eine Lungen- oder Herzmuskelentzündung oder neurologische Komplikationen können durch die Influenzaviren selbst oder durch eine bakterielle Sekundärinfektion entstehen.

Das Risiko von schweren Komplikationen ist bei Schwangeren, Frühgeborenen, Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen und bei älteren Personen deutlich erhöht. In seltenen Fällen können diese auch jüngere, bislang gesunde Menschen betreffen.

Die Grippeimpfung ist nach wie vor die einfachste, wirksamste und kostengünstigste Vorbeugung, um sich und zugleich seine Mitmenschen vor einer Grippeerkrankung und deren Komplikationen zu schützen. Ideal dafür ist die Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November.

Die Grippeimpfung wird empfohlen für Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko: Menschen ab 65, schwangere Frauen, frühgeborene Kinder bis zwei Jahre sowie Personen mit chronischen Erkrankungen. Um diese Menschen besser zu schützen, sollten nicht nur sie selbst, sondern auch alle, die in regelmässigem, nahem Kontakt zu ihnen stehen gegen die Grippe geimpft sein. Dazu zählen u. a. nahe Angehörige, Säuglingsbetreuende und Gesundheitsfachpersonen.

Quelle: BAG

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